JUGENDSCHUTZ

Jugendschutzregeln

Regeln des FC Phönix zur Umsetzung des Jugendschutzes bei Vereinsfesten und im täglichen Umgang mit den Jugendlichen.

1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten nur für Volljährige.

2. Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren wie beispielsweise (unkontrolliertes) Stiefeltrinken , Happy Hour oder all you can drink sind nicht gestattet.

3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer als das günstigste alkoholische Getränk sein und wird auch beworben.

4. Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen
die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.

5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt. (Kein Kasten Bier nach Spielgewinn)

6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.

7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter kennen die Jugendschutzbestimmungen.

8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.

9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer einer Veranstaltung benannt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

10. Die Erfahrungen bei einer Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.

Folgende Regeln gelten speziell für Vereinsfeste und Jugendturniere:

11. Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (Plakate, Einladungen. Zeitungsberichte etc.) wird ein kurzer Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gegeben.

12. Bei Einlasskontrollen, beim Eingang, und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sichtbarer und entsprechend großer Hinweis (z. B.: Plakat zum Jugendschutz angebracht).

13. Der Veranstalter sorgt dafür, dass es neben alkoholischen Getränken auch attraktive alkoholfreie Alternativen gibt (z. B.: alkoholfreie Cocktails).

Und die Nachfolgenden noch für den täglichen Umgang mit den anvertrauten Kindern und Jugendlichen.

14. Es gilt für Jugendliche und Erwachsene: im Trikot wird kein Alkohol getrunken und nicht geraucht.

15. Das Rauchverbot wird eingehalten. Seit dem 01.08.2007 gilt für Gaststätten in Baden-Württemberg zu denen auch Vereinsheime zählen, ein Rauchverbot, denn die Giftstoffe im Passivrauch schaden auch den Nichtrauchern und Nichtraucherinnen.

Erläuterung zum Stiefeltrinken:

Das in Regel 2 aufgeführte „Stiefeltrinken“ wird vom FC Phönix nicht zur Trinkanimation eingesetzt, sondern stellt ein Ritual zur Stärkung der Kameradschaft dar. Da die Grenze zwischen Förderung der Kameradschaft und Trinkanimation ein schmaler Grat ist, versichern wir, die Vorstandsmitglieder des FC Phönix, dass ….

1. … der Stiefel bei den Jugendmannschaften (U-16 Jahre) mit alkoholfreien Getränken gefüllt ist.

2. … in altersgemischten Mannschaften, in denen auch Jugendliche unter 16 Jahren sind, wird der Stiefel grundsätzlich mit alkoholfreien Getränken gefüllt. Das gilt mindestens so lange, bis alle die Altersgrenze von 16 Jahren erreicht haben. Es werden weiterhin alkoholfreie Alternativen zur Verfügung gestellt.

3. … der „Stiefel“, sofern er mit Bier/Biermischgetränken gefüllt ist, nur ein Mal die Runde macht und nicht wieder aufgefüllt wird.